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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2008 - L 9 B 321/08 AS   

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https://dejure.org/2008,119077
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2008 - L 9 B 321/08 AS (https://dejure.org/2008,119077)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.12.2008 - L 9 B 321/08 AS (https://dejure.org/2008,119077)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - L 9 B 321/08 AS (https://dejure.org/2008,119077)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 328/09
    Vielmehr indiziert der ohne eine Kostenzusicherung durchgeführte Umzug in die neue Wohnung gerade, dass diese eben auch ohne vorheriges Engagement des zuständigen Trägers gefunden und angemietet werden konnte (Beschlüsse des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2008 - Az.: L 9 B 321/08 AS - und vom 26. November 2009 - Az.: L 9 AS 447/08 ER).
  • SG Bremen, 05.11.2009 - S 26 AS 1958/09
    Dies folgt nach dieser Rechtsprechung nicht zuletzt aus dem Umstand, dass der Abschluss des Mietvertrags zwingend der nach § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II geforderten Voraussetzung entgegensteht, ohne die Zusicherung könne eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 03.12.2008 - L 9 B 321/08 AS -, Beschl. v. 13.01.2009 - L 7 AS 623/08 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2009 - L 13 AS 139/09
    Daraus folgt zunächst, dass die von den Klägern geltend gemachte Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten in Form der Maklercourtage in Höhe von Euro 1.740,- und der doppelten Mietaufwendungen (siehe hierzu auch Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 22 Rn. 83) von der Beklagten wohl nicht zu übernehmen sind, weil es bei derartigen Aufwendungen für den Zeitpunkt, auf den sich die Rechtzeitigkeit der Zusicherung beziehen muss, auf das Datum des Abschlusses des Mietvertrages ankommt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. August 2007 - Az.: L 9 AS 507/07 ER; Beschluss vom 23. April 2008 - Az.: L 9 AS 57/08 ER; Beschluss vom 27. November 2008 - Az.: L 9 AS 681/08 ER; Beschluss vom 3. Dezember 2008 - Az.: L 9 B 321/08 AS).
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